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Welche Selbstauskunft ist für Nutzer erforderlich?

Für die Nutzung des Datenvermittlungsdienstes ist eine Selbstauskunft erforderlich, die es ermöglicht, Nutzer eindeutig einzuordnen, regulatorische Anforderungen einzuhalten und einen rechtssicheren sowie transparenten Betrieb des Dienstes sicherzustellen.

Angaben zur Identität und Organisation

Nutzer müssen grundlegende Angaben zu ihrer Identität machen, bei juristischen Personen insbesondere zur Organisation, zu vertretungsbefugten Personen sowie zu relevanten Kontakt- und Unternehmensdaten.

Einordnung der Nutzerrolle

Im Rahmen der Selbstauskunft ist anzugeben, in welcher Rolle der Dienst genutzt wird, etwa als Dateninhaber, Datennutzer oder Serviceanbieter, da sich daraus unterschiedliche Rechte, Pflichten und vertragliche Anforderungen ergeben.

Zweck und Art der Datennutzung

Serviceanbieter müssen angeben, zu welchen Zwecken Daten genutzt oder verarbeitet werden sollen und welche Arten von Daten betroffen sind, um eine klare Zweckbindung und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.

Rechtliche und vertragliche Erklärungen

Die Selbstauskunft umfasst Erklärungen zur Berechtigung zur Datennutzung, zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie zur Anerkennung der Vertragsbedingungen des Datenintermediärs, einschließlich Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.

Aktualität und Änderungen

Nutzer sind verpflichtet, ihre Angaben aktuell zu halten und relevante Änderungen unverzüglich zu melden, um eine fortlaufende Konformität mit den rechtlichen und organisatorischen Anforderungen sicherzustellen.